unter Berücksichtigung

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  1. Interpretiert man den Halbjahresbericht richtig, so kann unter Berücksichtigung der Neuinvestitionen ein Anstieg der Jahresmiete auf rund 26 Millionen DM erwartet werden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Mit diesen Modellen konnten nur die Gleichgewichts-Klimaänderungen, zum Beispiel einer CO2- Verdoppelung, bestimmt werden, nicht aber der zeitliche Verlauf unter Berücksichtigung der Verzögerung durch die Meere. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  3. Dies ist wichtig für die Wahl der Laufzeit und sollte bereits unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen technologischen Entwicklung vorgenommen werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Diese Entwicklung entspreche real, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, einem Umsatzrückgang von 4,6 Prozent. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2002)
  5. Die Neuverteilung der Gelder soll unter Berücksichtigung der Tabellenstände von Platz sechs bis 18 erfolgen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Er vermißt unter anderem eine Definition der Beziehungen zwischen Netzbetreibern und Programm "unter Berücksichtigung der marktbeherrschenden Stellung der Telekom und ihres Doppelmonopols im Kabel- und Telefonnetz". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Deshalb muss die Erarbeitung eines neuen Energieprogramms für Deutschland von der Bundesregierung möglichst umgehend in Angriff genommen werden, unter Berücksichtigung der europäischen Rahmenbedingungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2003)
  8. Die Entwicklungshilfe der Industrieländer ist 1994 in absoluten Zahlen zwar gestiegen, unter Berücksichtigung der Inflation aber weitgehend auf dem niedrigen Vorjahresstand geblieben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Wir wollen den historischen Teil der Stadt, unter Berücksichtigung der alten historischen Struktur, der Grundstruktur Berlins, wieder aufbauen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Es würde sich demnach um einen deklaratorischen Verzicht unter Berücksichtigung von Verhältnissen handeln, die nach § 1265 I 2 Nr. 1 RVO den Hinterbliebenenanspruch gerade nicht ausschließen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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